Social Media und Internet Recht – keine einfache Angelegenheit sondern Stoff aus dem die Abmahnfallen sind

In einem der letzten Beiträge habe ich über Abofallen und Identitätsdiebstahl im Netz geschrieben und was passiert, wenn man zu leichtfertig mit seinen Daten und seinem klickenden Zeigefinger umgeht. Heute soll es um die Stolperfallen gehen, in die jedes Unternehmen und auch jeder Nutzer im Netz tappen kann. Insbesondere Probleme beim Bild- und Urheberrecht bieten oftmals Anlass für obskure Abmahnanwaltskanzleien, sich auf ahnungslose Opfer zu stürzen und teure Schreiben zu verteilen.

Doch da ein Bild viel besser dazu geeignet ist als tausend Worte, möchte ich hier auf die wirklich gelungene Zusammenfassung des Anwalts für IT- und Medienrecht, Sebastian Dramburg, im Rahmen einer Mediensprechstunde verweisen, die Modell für die Visualisierung als Mindmap durch Jens Voigt stand.

Abmahnfallen im Internet

Quelle: https://www.mindstation.de/ Lernwerkstatt Voigt

 Die wichtigsten Stolperfallen im Social Web

Urheberrecht – tlw. Verbot der Unterlizenzierung in StockArchiven + automatisches Einräumen einer Unterlizenz durch einige Social Networks

Impressumspflicht – Impressum muss von überall her mit maximal 2 Klicks erreichbar sein, auch mobil

Bildrecht/Persönlichkeitsrecht – ausdrückliche Einwilligung der Person vor Veröffentlichung einer Abbildung erforderlich, Widerruf unbedingt beachten

Ein Punkt, der in der Grafik noch fehlt, ist die datenschutzkonforme Nutzung von Webtracking-Tools. Im Blog datenschutzbeauftragter-info.de gibt es dazu eine Erklärung für alle Seitenbetreiber, welche Tracking-Tools einsetzen.

Achtung: dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll lediglich als Hinweis betrachtet werden.

 

 

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