Bildrecht, Urheberrecht und die Abmahnmasche WhatsApp Kettenbrief

Kettenbriefe per SMS oder Social Networks kennt wohl mittlerweile jeder. Da bekommt man Nachrichten, die man weiterleiten muss, um:

  • irgend jemandem zu helfen
  • damit das Netzwerk nicht kostenpflichtig wird
  • um kein Pech zu haben
  • …..

Für viele sind diese Sinnlos-Nachrichten witzig, manche nehmen sie sogar ernst und andere wiederum fühlen sich nur genervt. Manchmal sind sie aber auch Tarnung für die Abmahn-Mafia.

WhatsApp Kettenbrief „Kerze“

Bei WhatsApp sind jetzt wieder einmal Kettenbriefe aufgetaucht, die zur Verwendung eines Kerzenbildes aufrufen, um Solidarität mit krebskranken Menschen zu zeigen. Es wird also an die Menschlichkeit in jedem appeliert und da sich viele nicht als gefühlskalt hinstellen wollen, folgen sie der Aufforderung.  Wie auf mimikamat.at nachzulesen ist, folgen dann aber offensichtlich weitere Posts mit der Androhung auf Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Ob und wie das stimmt, kann ich nicht kommentieren, da ich selbst aus vielfach beschriebenen Gründen keinen WhatsApp-Account besitze (zumindest keinen genutzten).

Urheberrecht

Mal davon abgesehen, dass man sowieso nicht jeden Sch*** im Netz mitmachen sollte und schon gar nicht Sachen, die per Kettenbrief hereinflattern, spielen das Bild- und Urheberrecht im Netz eine enorm wichtige Rolle. Das Urheberrecht schützt den geistigen Eigentümer eines Werkes vor unerlaubter Vervielfältigung oder kommerzieller Nutzung seines Werkes. Dass man nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers die Bilder und Videos von ihm auf eigenen Accounts verbreitet, sollte so langsam klar sein. Eine Ausnahmen ist das Einbetten von Videos per „embedded code“. Das ist erst diesen Monat vom EuGH entschieden worden. Grundvoraussetzung ist hierfür, dass das Video öffentlich verfügbar ist und nicht für einen bestimmten Publikumskreis eingeschränkt wurde.

Creative Commons

Wenn man jedoch das Video herunterladen und auf seinem eigenen Account wieder hochladen möchte, braucht man die Zustimmung des Rechteinhabers, also des geistigen Eigentümers. Gleiches gilt für Bilder und Grafiken. Der Hersteller oder Fotograf hat in der Regel die Urheberrecht und muss seine Zustimmung zur weiteren Verwendung ausdrücklich erteilen. Da das Urheberrecht und die Dynamik des Internets sich nicht so recht vertragen, gibt es die Organisation Creative Commons, die mit den sogenannten Creative Commons Lizenzen ein wirkungsvolles Instrument bereitstellt, mit denen der Eigentümer die Weiterverwendung des Werkes relativ einfach und für jeden transparent signalisiert. Über den CC-Lizenzgenerator kann jeder seine Werke selbst lizenzieren und dabei viele verschiedene Formen und Verwendungsmöglichkeiten einbeziehen:

  • Namensnennung
  • Kommerzielle Nutzung
  • Kopie
  • Veränderung
  • ….

CC by SADie CC by SA Lizenz ist wohl die häufigste, die man im Netz antrifft. Sie sagt, dass man das Werk kopieren und verbreiten darf, solange man den Namen des Autors bzw. die Quelle angibt. Auch die kommerzielle Nutzung ist hierbei erlaubt.

Unterlizenzierung bei Stock Archiven und Creative Commons

Was aber in den meisten Fällen nicht erlaubt ist, ist die Weitergabe der Lizenz an andere – also die Unterlizenzierung. Das bedeutet, dass die Lizenzfreigabe nur für einen selbst zählt, man diese aber nicht andere übertragen kann. Ein Beispiel: Wenn ich ein per CC freigegebenes Bild auf Facebook hochlade, erteile ich Facebook eine Unterlizenz zur Nutzung des Bildes in der Community. Das ist aber in vielen Fällen untersagt.

Bildrecht

Jeder Mensch hat das Grundrecht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass jeder frei darüber entscheiden kann, ob ein Bild von ihm von einem anderen verwendet werden darf oder nicht. Diese Zustimmung muss ebenfalls ausdrücklich erfolgen. Ausgenommen sind hier Abbildungen von Personen der Zeitgeschichte oder von Aufnahmen, die im Zuge einer Veranstaltung oder Versammlung gemacht wurden. Eine Gruppenregelung, wonach eine Zustimmung bei Personen ab 10-15 Personen nicht mehr erforderlich ist, gibt es jedoch nicht. Ausgenommen sind Personen, die nur „Beiwerk“ auf einer Fotografie einer Landschaft, eines Bau- oder Kunstwerkes sind.

Wenn nun beispielsweise der Fall eintritt, dass ich ein Bild im Netz verwenden möchte, das a) nicht von mir erstellt wurde und b) fremde Personen zeigt, muss ich sowohl das Bild- als auch das Urheberrecht beachten. 

Außerdem ist jeder selbst für die Einhaltung der Rechte verantwortlich, wenn er Bilder von anderen kopiert und weiterverwendet. Er muss also sicher sein, dass derjenige, der ihm die Zustimmung zur Verwendung des Werkes erteilt, auch selbst die Recht an diesem Werk hat. Ist man sich nicht sicher – besser Finger weg! Im übrigen kann jede Freigabe widerrufen werden und diese Widerruf muss dann zwingend beachtet werden.

Und um nun zurück zum WhatsApp Kettenbrief zu kommen – hier fehlt natürlich die Genehmigung des Rechteinhabers des Kerzenbildes komplett, weshalb man hier ganz schnell in eine Abmahnfalle hinein läuft. Auch wenn die Drohung nur heiße Luft und rechtlich sicherlich nicht haltbar ist, kann man sich den Streß und den hohen Puls ersparen, indem man bei der Aktion gar nicht erst mitmacht oder gern als solidarischen Gedanken ein eigenes Kerzenfoto erstellt und als Profilbild hochlädt.

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Ein Kommentar

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