Heute wurde auf dem Blog der Medienfakultät der Hochschule Mittweida ein Beitrag mit dem Titel „Digitale Hexenjagd – wenn Social Media zum Alptraum wird“ veröffentlicht. Ich habe dazu Sandra Winnik, Redakteurin des Medienblogs, ein paar Fragen beantwortet und möchte jetzt noch einmal ausführlicher auf die Problematik der modernen Hexenjagd per Facebook & Co. eingehen.
Recht am eigenen Bild – Veröffentlichung von Abbildungen anderer Personen im Rahmen von Fahndungen oder Personensuchen
Zuerst einmal muss man natürlich wissen, dass das Recht am eigenen Bild als besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts in Deutschland oberstes Gebot ist. Wenn man nicht gerade eine Person der Zeitgeschichte oder ein Staatsoberhaupt oder ein Künstler ist, hat man das Recht, jede Veröffentlichung von sich selbst entweder vorher zu genehmigen oder nachträglich zu verbieten.
Das Posten eines Fotos von einem Vermissten dient auf der einen Seite einem guten Zweck, verletzt auf der anderen Seite aber auch sein Persönlichkeitsrecht. Daher muss man vorher sicher sein, dass es auch in seinem Sinne ist. Die Eltern desjenigen, seine besten Freunde oder Verwandte sind sicherlich am ehesten in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung einzuschätzen.
Wenn es um eine Fahndung geht, sieht die Sache schon etwas anders aus. Zum einen gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung solange, bis ein Gericht die Schuld bestätigt hat. Zum anderen entwickelt sich in den sozialen Netzwerken ganz schnell eine Eigendynamik, die aus einem gut gemeinten Versuch, eine Person zu finden, schnell eine Treibjagd werden lässt. Und darin sehe ich auch die große Gefahr. Für sich allein ist ein Mensch oftmals ein vernünftig agierendes Individuum, in Summe aber schalten die Menschen gern auch mal ihren Verstand aus und passen sich dem Niveau der Schwarmintelligenz an. Anders kann ich mir diese Hexenjagden und Shitstorms, die symptomatisch für Facebook geworden sind, nicht erklären.
Fahndungsoptionen der Polizei auf Facebook
Die Polizei ist ja schon eine ganze Weile in den social networks unterwegs. Sie haben natürlich auch mitbekommen, welche Brandherde sich da entwickeln, angefangen bei Cybermobbing über illegales Filesharing bis hin zu Bild- und Urheberrechtsverletzungen. Als Beispiel möchte ich die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern, Hannover oder auch das LKA Niedersachsen nennen. Neben allgemeinen Informationen, Tipps und Hinweisen, findet man da hin und wieder auch Fahnungs-Postings, wie hier beispielsweise. Allerdings in der Regel nur als Textbeitrag und ohne Foto. Genau aus den oben beschriebenen Gründen verzichtet die Polizei darauf, Fotos von Gesuchten auf Facebook zu posten und das ist vollkommen in Ordnung so. Auch das LKA Niedersachsen, was die Möglichkeiten des Social Web rege für eigene Aktivitäten nutzt, ist sich bewusst, dass sensible Daten nicht auf Facebook gehören. Allerdings halte ich es für etwas blauäugig, wenn der Sprecher des LKA, Frank Federau im Interview mit der Sueddeutschen glaubt, dass ein schnelles Löschen von Kommentaren dem Entstehen eines Shitstorms vorbeugt. Im Falles eines Falles sind die Onliner immer schneller als die Polizei.
Aufruf zur Lynchjustiz ist strafbar
Nach meiner Meinung ist die Grenze zum Cybermobbing und zur Anstiftung einer Straftat sehr dünn. Wenn wir uns nur einmal den Bereich des Cybermobbing anschauen, dann sind Fälle von Verunglimpfung, Verbreitung von Lügen, Beleidigung oder auch bewusste Desinformation schon Bestandteile von Cybermobbing und damit strafbar. Natürlich darf man seine Meinung frei äußern, aber man ist auch dafür verantwortlich, was man sagt oder schreibt. Das ist im wahren Leben genauso wie im virtuellen Raum. Daher gilt auch und ganz besonders im Netz: achte auf Deine Worte! Denn was einmal geschrieben wurde, kann im schlimmsten Falle nicht mehr zurückgenommen werden. Und der Aufruf zur Lynchjustiz ist nun einmal so eine Äußerung, die im schlimmsten Falle eine Welle hervorbringt, die man nicht mehr kontrollieren kann. Der Aufruf zur Lynchjustiz stellt grundsätzlich auch eine Straftat dar, die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft auch mit aller Härte verfolgt wird. Vollkommen zu Recht, wie ich finde. Nehmen wir den Mordfall Lena Anfang 2012. Hier wurde auch dazu aufgerufen, den 17-jährigen, der zuerst festgenommen wurde, zu steinigen und ihn zu hängen. Der 17-jährige kam kurze Zeit später wieder frei und ist nun für immer gebrandmarkt. Menschen vergessen leider, wenn sie in Gruppen auftreten, oftmals ihre guten Sitten und ihren Anstand. Ethik und Moral scheinen im Netz immer öfter zu fehlen und niemand ist sich bewusst, was er da eigentlich möglicherweise anrichtet, wessen Leben er zerstört. Für die User spielt es dabei meist nicht einmal eine Rolle, gegen wen sich ihre Wut richtet. Hauptsache, man ist dabei und kann sich später auf die Brust klopfen, weil man mitgemacht hat.
Gute Sitten, Anstand und Moral gelten auch im Social Web
Die erste Regel muss heißen: was ich im wahren Leben nicht tun oder sagen würde, sollte ich im virtuellen Leben auch nicht machen. Also immer vor dem Posten und Klicken den Kopf einschalten und kurz darüber nachdenken. Grundsätzlich kann ich mich natürlich frei in Social Media bewegen, bis auf die Grenzen, die das Gesetzt uns vorschreibt und die darf ich auch nicht überschreiten:
- Posten von Bildern anderer Personen ohne deren Einwilligung
- Verwendung von Markenlogos und geschützten Namen ohne die Einwilligung der Urheber
- Liken und Verlinken von rechtswidrigen Inhalten (Rechtsradikalismus, Kinderpornografie…)
- Mobbing von anderen Personen
- Anstiftung zu Straftaten